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   LG Augsburg, 04.08.2023 - 103 O 373/23   

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https://dejure.org/2023,21045
LG Augsburg, 04.08.2023 - 103 O 373/23 (https://dejure.org/2023,21045)
LG Augsburg, Entscheidung vom 04.08.2023 - 103 O 373/23 (https://dejure.org/2023,21045)
LG Augsburg, Entscheidung vom 04. August 2023 - 103 O 373/23 (https://dejure.org/2023,21045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826
    Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • rewis.io

    Schadensersatz, Fahrzeug, Kaufpreis, Software, Auskunft, Sittenwidrigkeit, Anspruch, Verfahren, Klage, Vorstand, Zeitpunkt, Verwendung, Verbraucher, Kenntnis, billigend in Kauf

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnmobil Abgasskandal - Fiat zu Schadenersatz verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Augsburg, 04.08.2023 - 103 O 373/23
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 28.06.2016, Az. VI ZR 536/15, NJW 2017, 250).
  • OLG München, 24.10.2012 - 3 U 297/11

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Wohnmobil nach technischen

    Auszug aus LG Augsburg, 04.08.2023 - 103 O 373/23
    Bei Wohnmobilen ist die Nutzungsentschädigung nicht allein nach der Laufleistung zu berechnen, sondern vielmehr ausgehend von der Gesamtnutzungsdauer (OLG Düsseldorf Urt. v. 28.4.2008 - 1 U 273/07 Rn. 33 f; OLG München Urt. v. 24.10.2012 - 3 U 297/11).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - 1 U 273/07

    Rücktritt vom Kauf wegen falscher Motorisierung des Kfz

    Auszug aus LG Augsburg, 04.08.2023 - 103 O 373/23
    Bei Wohnmobilen ist die Nutzungsentschädigung nicht allein nach der Laufleistung zu berechnen, sondern vielmehr ausgehend von der Gesamtnutzungsdauer (OLG Düsseldorf Urt. v. 28.4.2008 - 1 U 273/07 Rn. 33 f; OLG München Urt. v. 24.10.2012 - 3 U 297/11).
  • BayObLG, 09.02.2022 - 101 AR 173/21

    Unanfechtbare und bindende Wirkung von Verweisungsbeschlüssen - Örtliche

    Auszug aus LG Augsburg, 04.08.2023 - 103 O 373/23
    Soweit man davon ausgeht, dass Art. 7 Nr. 2 EuGWO nicht nur die internationale Zuständigkeit, sondern auch die örtliche Zuständigkeit regelt, sodass insoweit in Deutschland ein Rückgriff auf §§ 12 ff. ZPO ausgeschlossen ist (Vgl. MüKoZPO/Gottwald, 6. Aufl. 2022, Brüssel la-VO Art. 7 Rn. 46), und es sich somit bei dem "Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs" nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um den Ort, an dem der Käufer des Fahrzeugs dieses erworben hat, handelt (BayObLG, Beschluss vom 9. Februar 2022, Az. 101 AR 173/21), wurde das Landgericht Augsburg jedenfalls gern.
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